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Markenüberwachung – Nutzen Sie die Hilfe eines erfahrenen Dienstleisters!

Markenüberwachung durch Diensleister

Ein Solo-Selbstständiger bietet eine Dienstleistung an. Diese trägt er als Wort- und Bildmarke beim deutschen Markenamt ein. Die Eintragung beinhaltet ein rotes Logo inklusiver Markenname in weißer Kursivschrift. Einige Zeit später meldet ein anderer Solo-Selbstständiger ebenfalls eine Marke an, die sich in Form und Farbe nicht von dem Logo des Konkurrenten unterscheidet. Lediglich der Firmenname ist ein anderer. Bedauerlicherweise ist der Unterschied zwischen den Logos für Kunden mit bloßem Auge nicht mehr erkennbar. Daraus resultiert eine Markenkollision. Der nachfolgende Artikel erklärt, wie eine Markenüberwachung vor solchen Situationen schützen kann.

Markenrechtsverletzungen frühzeitig erkennen

Gegen eine Markenrechtsverletzung lässt sich nur vorgehen, wenn diese rechtzeitig entdeckt wird. Das Markenamt überprüft nicht, ob neue Eintragungen gegen bereits bestehende Marken verstoßen. Es ist also möglich, dass ein Dritter unbemerkt eine identische Marke anmeldet. Ein weiter Fallstrick ergibt sich aus § 42 Markengesetz (MarkenG). Laut diesem Gesetz hat der Solo-Selbstständige aus dem oberen Beispiel nur 3 Monate nach Eintragung Zeit, gegen die identische Markeneintragung vorzugehen. Sollte die Frist verstrichen sein, ist der Solo-Selbstständige machtlos. Aus diesem Grund ist eine Markenüberwachung essenziell wichtig. Glücklicherweise bieten inzwischen viele Dienstleister professionelle Pakete für Markenmonitoring zum Festpreis an.

Die Hilfe eines erfahrenen Dienstleisters nutzen

Der Solo-Selbstständige hat die Option, durch eine Suchanfrage im Markenregister ähnliche Marken zu finden. Allerdings ist diese Suche meistens erfolglos. Die identische Marke seines Konkurrenten würde der Solo-Selbstständige vermutlich nicht entdecken. Es ist wesentlich effektiver, das Markenmonitoring einem erfahrenen Dienstleister zu überlassen. Diesen Anbietern stehen professionelle Analyse-Tools zur Verfügung. Ein Algorithmus entdeckt mögliche Markenrechtsverletzungen und dokumentiert sie. Das Berichtssystem wird regelmäßig aktualisiert und informiert mithilfe eines Warnsystems. So bleibt ausreichend Zeit, um gegen die Markenrechtsverletzung vorzugehen.

Beratung über Markenrecht

 

 

Markenrechtsverletzung entdeckt – so geht der Profi vor

Das System hat eine Markenkollision entdeckt. Jetzt gilt es zu überprüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Hierfür stehen dem professionellen Dienstleister für Markenüberwachung Fachanwälte zur Verfügung. Diese Experten schätzen den Fall und die Erfolgsaussichten einer Klage ein. Sofern eine Markenrechtsverletzung erkennbar ist, verschickt der Fachanwalt zunächst eine Abmahnung an den Nachahmer. Diese Abmahnung beinhaltet eine Frist. Reagiert der Beschuldigte nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums, drohen ihm weitere rechtliche Schritte. So kann anschließend eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung des Markenrechts erwirkt werden. Diese hat jedoch nur Erfolg, wenn ein Gericht von der Dringlichkeit der Sache überzeugt ist. Sollte der Beschuldigte auch hier nicht reagieren, bleibt als letztes Rechtsmittel ein Klageantrag auf Markenlöschung (§ 49 Markengesetz).

Allgemeines Fazit

Für einen Laien ist es fast unmöglich, eine potenzielle Markenrechtsverletzung zu entdecken. Ein erfahrener Anbieter für Markenmonitoring arbeitet mit den notwendigen Analyse-Tools und kann Markenrechtsverletzungen frühzeitig feststellen. Ein versiertes Team von Fachanwälten berät anschließenden den Kunden über die weitere Vorgehensweise. Eine Klage wird selbstverständlich nur empfohlen, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat.

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