Cannabis als Kassenleistung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Medizin setzt Cannabis auf Rezept bei schweren Krankheitsverläufen ein. Schwer erkrankte Menschen können vom zu behandelnden Arzt auf Erleichterungen durch Cannabis auf Rezept hoffen. Voraussetzung ist die schwere der Krankheit und ob es sich um einen chronischen Verlauf handelt.
Das Betäubungsmittelgesetz
Cannabishaltige Arzneimittel werden unter Umständen von der Krankenkasse übernommen. Diese Art der Arzneimittel fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Grund hierfür ist, dass die Inhaltsstoffe ein Abhängigkeitspotenzial besitzen. Um die Schmerzen bzw. Beschwerden schwer erkrankter Menschen zu lindern, greift der behandelnde Arzt, falls keine Alternative möglich ist, zu der Möglichkeit, Cannabis auf Rezept zu verschreiben.
Die Hanfpflanze
Cannabis gehört zu den ältesten Rauschmitteln. Die Tradition der Nutz- und Heilpflanze Hanf ist Jahrtausende alt. Die Heilpflanze kann medizinisch genutzt werden. So ist es möglich, Cannabis auf Rezept zu erhalten. Medizinisch werden die getrockneten Blüten genutzt. Aus Ihnen werden die Wirkstoffe gewonnen. Die sogenannten Cannabinoide sind die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze, welche die pharmakologische Wirkungsweise erzielt.
Die cannabishaltigen Produkte
Es werden unterschiedliche Präparate angeboten. Zum einen gibt es die Nahrungsergänzungsmittel und zum anderen rezeptpflichtiges Cannabis. Hierbei handelt es sich um ein Arzneimittel. Das fertige Arzneimittel gibt es in aller Regel als Kapseln sowie Spray. In aller Regel wird die Krankenkasse nach Beantragung der Cannabis Therapie der Behandlung zustimmen. Nur in Ausnahmefällen darf die Kasse widersprechen.
Der Verordnung von Cannabis
Cannabis zu verschreiben ist trotzdem möglich, falls die Krankenkasse den Antrag des zu behandelnden Arztes verweigert. Alle Ärzte dürfen Cannabis auf Rezept verschreiben, außer Zahn- und Tierärzte. Grundsätzlich können die Patienten Cannabis nicht als Leistung einfordern. Der zu behandelnde Arzt trifft die Entscheidung, ob dieser Cannabis auf Rezept verschreibt. Es liegt den Patienten frei, eine weitere ärztliche Meinung einzuholen. Beispielsweise kann man Cannabis auf Rezept von Algea Care oder auch bei anderen Online Apotheken erwerben.
CBD ist kein Betäubungsmittel
Cannabidiol, kurz CBD, fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Diese Substanz ist nicht psychoaktiv. Somit kann es als verschreibungspflichtiges Präparat in der Apotheke erworben werden. Auf dem Markt der Arzneimittel ist ein Präparat erhältlich, welches den Wirkstoff Cannabidiol enthält. Selbst die Apotheker besitzen die Möglichkeit, CBD-haltige Arzneimittel auf Rezept herzustellen.
Nicht nur Arzneimittel
Cannabishaltige Produkte befinden sich zudem in der Welt der Nahrungsergänzungsmittel. Diese sind ohne Rezept frei verkäuflich zu erhalten. Es greifen in diesem Fall die Lebensmittelvorschriften. Es findet lediglich in diesem Bereich eine Registrierung statt. Oftmals wird bei diesen Produkten von einer medizinischen Wirkung gesprochen, was jedoch nicht der Fall ist. Cannabis als Medizin fällt unter eine staatliche Aufsicht, welche den Anbau regelt. Die eingerichtete Cannabisagentur ist direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unterstellt.
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